Funktion und Design

Für ein angenehmes Wohlfühlambiente

 

Funktionalität und Ambiente

Wir schaffen für Sie ein angenehmes, akustisches Wohlfühlklima

Ob im beruflichen oder privaten Alltag – wir alle sind verschiedensten Geräusch- uns Lärmpegeln ausgesetzt. Dauerhafte Lärmbelastung über einen Schalldruckpegel von 40 dB kann zu Lern- und Konzentrationsstörungen führen, das Gehör schädigen sowie Stress und andere gesundheitliche Probleme wie Schlafstörungen verursachen.

Durch den gezielten Einsatz von Akustikelementen schaffen wir in Innenräumen ein gesundes Umfeld und minimieren so überhöhte Schallwerte.

 

Dabei sind uns in Form, Farbe und Design keine Grenzen gesetzt.

  • Deckenelemente 
  • Wandpanele
  • Bilder
  • Trennelemente
  • Säulen

 

Stefan Grusemann

Funktionalität und Design – Wir schaffen für Sie ein angenehmes akustisches Wohlfühlklima.

Beratung & Planung

Auf Grundlage einer professio-nellen Raumanalyse besprechen wir gemeinsam mit Ihnen ein für Sie maßgeschneidertes Konzept, um den bestmöglichen Erfolg zu erzielen.

Raumanalyse

Nach einer professionellen Raumanalyse nach DIN 18041, bei der Größe, architektonische Besonderheiten, vorhandene Materialien, Mobiliar, Pflanzen sowie Dekorations- und Einrichtungsgegenstände berücksichtigt werden, steht vor allem die Nutzungsart im Fokus.  

Einsatzbereiche

Büros - Konferenzräume - Hörsäle - Gerichts- und Ratssäle - Seminarräume - Tagungsräume - Unterrichtsräume - Gruppenräume - Spielflure und Umkleiden in Schulen und Kindertagesstätten - Speiseräume - Kantinen - Verkehrsflächen mit Aufenthalts-qualität - Eingangshallen - Schalterhallen - Räume in Seniorentagesstätten - Sport- und Schwimmhallen

Nachhaltigkeit

Die eingesetzten Schallschutz-Elemente bestehen aus 95% recycelten Kunststoffen wie PET-Flaschen, Folien, Textilfasern und sind beliebig oft wiederverwendbar.

Die Akustikvliese besitzen hervorragenden Absorbereigenschaften und sind STANDARD 100 by OEKO-TEX® zertifiziert. 

Wussten Sie schon?

In Deutschland sind Schätzungen zufolge etwa 32 Millionen Menschen an Büro- und Bildschirmarbeitsplätzen tätig.
Dort sind sie unter Umständen einer Belastung durch Lärm ausgesetzt. Dessen Quellen sind beispielsweise Gespräche von Kolleginnen und Kollegen am Telefon oder untereinander, technische Geräte wie Drucker, Telefonanlagen,
Klimaanlagen und Tastaturen, Verkehrs- und Baustellenlärm, der von draußen kommt.

Eingeschränkte Konzentration

Angenommen, in einem Büro sitzen vier Beschäftigte. Eine Kollegin druckt ein mehrseitiges Dokument, ein anderer Kollege diskutiert angeregt mit einem Kunden am Telefon und die dritte Beschäftigte tippt lautstark auf ihrer Tastatur. Der vierte schließlich muss dringend ein wichtiges Dokument bearbeiten.  Ihm fällt diese Arbeit jedoch enorm schwer. Der Grund: Die verschiedenen Lärmquellen schränken seine Konzentrationsfähigkeit stark ein. Immer wieder lauscht er dem Telefonat des Kollegen. Auch das Klackern der Tastatur stört ihn. Die für ihn nicht notwendigen Geräusche lenken ihn ab. Die eigene Arbeit fällt ihm schwer und häufiger als sonst unterlaufen ihm Fehler. 

Höchstwerte für Lärm im Büro

Für die Arbeit im Büro gilt, dass der Schallpegel so niedrig wie möglich zu halten ist. Für überwiegend geistige Tätigkeiten, die eine hohe Konzentration erfordern, darf der Beurteilungspegel maximal 55 Dezibel betragen, bei Tätigkeiten mit höherem Routineanteil 70 Dezibel. Außerdem darf es im Büroraum nicht hallen. Genaue Vorgaben macht die Technische Regel für Arbeitsstätten ASR A3.7 „Lärm“.
Geschrieben von: Redaktion der DGUV

Beschwerden durch Lärm

Menschen empfinden Geräusche als unterschiedlich stark störend. Sprache lenkt in der Regel stärker ab als monotone Geräusche, wie zum Beispiel von einer Klimaanlage oder Verkehrslärm. Trotzdem können alle Arten von Lärm zu Symptomen wie Kopfschmerzen, vorzeitiger Ermüdung und Stress führen. Haben Sicherheitsbeauftragte den Eindruck, dass es im Büro laut ist, oder beschweren sich andere Beschäftigte bei ihnen über Lärm im Büro, sollten sie Vorgesetzte oder Arbeitgeber darüber informieren. Unternehmen sind verpflichtet, für alle Arbeitsplätze eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, auch für Büroarbeitsplätze. Gegebenenfalls ist die Höhe der Lärmbelastung festzustellen, eine bereits vorhandene Gefährdungsbeurteilung muss ergänzt werden und es sind Maßnahme zum Schutz der Beschäftigten zu ergreifen.

Gefährdungsschwerpunkte und Präventionsmaßnahmen für Büroarbeitsplätze enthält die Broschüre „Akustik im Büro“

Für industrielle Arbeitsstätten enthält die Broschüre Raumakustik in industriellen Arbeitsräumen"

📞 +49 8821 58231│mobil: +49 173 3908247

📌Bahnhofstraße 6, 82467 Garmisch-Partenkirchen

📧 info@grusemann-schallschutz.de

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